Umgang mit Löschanträgen und Datenpannen

Wir sind verpflichtet, personenbezogene Daten auf Wunsch zu löschen und Datenpannen zu melden

Symbolbild: Shahadat Rahman

Die Arolsen Archives sind verpflichtet, personenbezogene Daten auf Wunsch zu löschen und Datenpannen zu melden. Wie wir dabei vorgehen, erfahren Sie hier.

Bei den Arolsen Archives gehen jährlich Tausende Anfragen ein. Für die Bearbeitung dieser Suchanfragen werden digitale Fallakten angelegt, die Tracing-Dokumentation oder kurz T/D-Akten. In diesem Bestand sind auch sensible Daten über Nutzer*innen enthalten, die dem Datenschutz unterliegen.

Gemäß unserer Datenschutzrichtlinie sind wir verpflichtet, diese Daten auf Anfrage zu berichtigen, zu löschen oder zu sperren.

Darüber hinaus kommt es gelegentlich vor, dass Personen die Arolsen Archives bitten, einzelne historische Dokumente aus dem Online-Archiv zu entfernen.

So gehen wir in solchen Fällen vor:

Vorgehen bei Anfragen zur Löschung personenbezogener Daten

Vorgehen bei Anträgen auf Depublikation von Dokumenten aus dem Online-Archiv

Datenpannen

Datenpannen sind selten. Wenn uns aber ein Datenschutzvorfall bekannt wird, bei dem personenbezogene Daten zum Beispiel unbefugt kopiert, gespeichert oder gelöscht wurden, kommen wir selbstverständlich der Verpflichtung nach, dies den zuständigen Behörden zu melden.

Vorgehen bei einer Datenpanne