Unser Datenschutz-Board

Mit praxisnahen Vorschlägen und Transparenz bei allen Entscheidungen

Als Organisation mit internationalem Charakter unterliegen die Arolsen Archives eigenen Datenschutz-Richtlinien. Die Einhaltung dieser Richtlinien bei der Datenverarbeitung wird seit 2024 von einem unabhängigen Datenschutz-Board beaufsichtigt.

Wie setzt sich das Board zusammen?

Die Mitglieder des Datenschutz-Boards werden vom Internationalen Ausschuss (IA), dem Kontrollgremium der Arolsen Archives, benannt. Jeder der elf Mitgliedsstaaten des IA kann ein Mitglied in das Komitee entsenden. Aktuell besteht das Board aus sieben Mitgliedern.
Vorsitzender des Boards ist Filip Strubbe vom Belgischen Nationalarchiv, stellvertretender Vorsitzende ist Toby Simpson, Direktor der Wiener Library mit Sitz in London.

Das Gremium tritt regelmäßig alle drei Monate zusammen, kann aber jederzeit außerordentlich tagen, um Anfragen der Arolsen Archives oder Anliegen von außerhalb zu prüfen. Die Sitzungen des Boards sind nicht öffentlich.

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Aufgaben des Datenschutz-Boards

Die wichtigste Aufgabe des Datenschutz-Boards ist, zu überwachen, ob die Datenverarbeitung bei den Arolsen Archives den Richtlinien und Vorschriften entspricht. Werden die Rechte des Einzelnen auf Privatsphäre angemessen geschützt? Geht die Organisation verantwortungsvoll und sicher mit personenbezogenen Daten um? Dabei arbeitet das Board mit der Datenschutzbeauftragten und den Datenschutzbehörden zusammen.

Außerdem beantwortet der Board Anfragen und Beschwerden von Nutzer*innen und Dritten. Bei diesen Anliegen kann es zum Beispiel um die Herausgabe von Informationen oder Kopien gehen. In seltenen Fällen bitten Personen auch um die Depublizierung von Dokumenten. Beispielsweise weil sie personenbezogene Daten von noch lebenden Personen enthalten. Oder weil Angehörige nicht möchten, dass individuelle Dokumente von Verstorbenen online recherchierbar sind. In diesen Fällen prüft das Board, ob die Entscheidung der Arolsen Archives korrekt und nachvollziehbar ist. Er kann auch konkrete Maßnahmen anweisen. 

Darüber hinaus arbeitet das Komitee an der Weiterentwicklung der Datenschutz-Richtlinien und formuliert Regularien für den Umgang mit häufig wiederkehrenden Fällen.

Über seine Arbeit berichtet das Board einmal jährlich schriftlich an den IA.

Handlungsgrundlage für die Tätigkeit des Boards ist das Berliner Übereinkommen über den Internationalen Suchdienst vom 9. Dezember 2011 und Datenschutzrichtlinien sowie die Geschäftsordnung des Datenschutzboards vom Juni 2022.

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