Als „asozial“ verfolgt und verleumdet

Die vergessenen Opfer der Nationalsozialisten

Die Nationalsozialisten verfolgten und ermordeten Millionen von Menschen. Nach dem Krieg sollte das Bundesentschädigungsgesetz regeln, wer Recht auf Entschädigung hatte. Dieses fasste jedoch einen engen Verfolgtenbegriff. Menschen, die als „asozial“ verfolgt wurden, zählten nicht dazu. Erst 2020 wurde ihr erfahrenes Leid im Bundestag anerkannt.

Wer als „asozial“ galt, bestimmten die Nationalsozialisten. Dazu gehörten beispielsweise Arbeitslose, Alkoholkranke oder Prostituierte. Im Konzentrationslager wurden sie mit einem schwarzen Winkel auf der Kleidung markiert. Wie viele Menschen die Nationalsozialisten als „asozial“ verfolgten und ermordeten, ist noch unklar. Schätzungen gehen jedoch von mehreren Zehntausend verfolgten Männern und einigen Tausend verfolgten Frauen aus.

Im Konzentrationslager mussten als „Asozial“ inhaftierte Häftlinge einen schwarzen Winkel auf der Kleidung tragen

Ein Leben im Stigma

1953 trat das Bundesentschädigungsgesetz in Kraft. Danach hatte Anspruch auf Entschädigung, wer „aus Gründen der Rasse, des Glaubens oder der Weltanschauung“ verfolgt wurde. Verfolgtengruppen wie Homosexuelle, Sinti und Roma und auch „Asoziale“ waren von einer Anerkennung und Entschädigung für ihr erfahrenes Leid ausgeschlossen. Entweder, weil sie tatsächlich nicht in die damals geltende Definition des Bundesentschädigungsgesetzes fielen oder, weil das Gesetz so ausgelegt wurde, dass sie nicht hineinfielen. Das war zum Beispiel bei Sinti und Roma oft der Fall. Anstatt ihrer Verfolgung als Sinti und Roma begründeten die Entschädigungsbehörden, dass sie als „Asoziale“ verfolgt worden seien. Diese Verfolgtengruppe wiederum fiel nicht in die Definition des Gesetzes.

Während in den 1980er-Jahren gesellschaftliche Stimmen laut wurden, das Leid von Homosexuellen und Sinti und Roma ebenfalls anzuerkennen, lebten Überlebende der Verfolgung als „Asoziale“ weiter mit Ausgrenzung und Diskriminierung. Viele Betroffene schwiegen aus Scham – und aus Angst, erneut verurteilt oder ausgegrenzt zu werden.

Marthas Mutter erhielt keine Entschädigung für den Verlust ihrer Tochter

Martha Ndumbe war eine der als „asozial“ Verfolgten. Sie wird am 27. Februar 1902 als Tochter einer Deutschen und eines Kameruners in Berlin geboren. In den 1920er-Jahren versucht Martha eine Festanstellung zu bekommen, doch als Schwarze Frau hat sie kaum Chancen auf dem normalen Arbeitsmarkt. Sie wird mehrfach wegen Diebstahl, Prostitution und Verleumdung verurteilt. Im November 1943 wird sie schließlich im Berliner Frauengefängnis und später in Leipzig inhaftiert. Von dort deportieren die Nationalsozialisten sie im Juni 1944 in das Frauen-Konzentrationslager Ravensbrück.

Auf einer Veränderungsmeldung des Frauen-Konzentrationslagers Ravensbrück ist Marthas Häftlingsnummer vermerkt und ihr Inhaftierungsgrund „asozial“ genannt. Dort, im KZ Ravensbrück, stirbt Martha am 5. Februar 1945. Nach Ende der NS-Zeit wandte sich Marthas Mutter an den ITS, die Vorgängerorganisation der Arolsen Archives, mit der Bitte um eine Sterbeurkunde für ihre Tochter. Sie möchte damit eine Entschädigung beantragen. 1954 stellt sie den Antrag, doch er wird abgelehnt.

 Späte Anerkennung

Erst im Februar 2020 erkennt der Bundestag „Asoziale“ und „Berufsverbrecher“ als offizielle NS-Opfer an. Im entsprechenden Antrag dazu steht: „Niemand wurde zu Recht in einem Konzentrationslager inhaftiert, gequält oder ermordet“. Fast 80 Jahre nach dem Holocaust ist damit die politische Grundlage für eine Rehabilitierung der Opfer geschaffen, die gleichzeitig das Ausmaß der nationalsozialistischen Verfolgung verdeutlicht.

Wer waren „Berufsverbrecher“?

Die Nationalsozialisten glaubten an ‚kriminelle Gene‘ und verfolgten auf Grundlage ihrer rassebiologischen Ideologie Menschen wegen tatsächlicher oder vermeintlicher Straftaten als sogenannte „Berufsverbrecher“. Meistens waren das Personen, die mehrfach wegen kleineren Delikten wie Diebstahl oder Betrug verurteilt worden waren. Die Nationalsozialisten inhaftierten sie nach ihrer abgesessenen Haftstrafe „präventiv“ in Konzentrationslagern – ohne Verurteilung und ohne Möglichkeit auf Rehabilitation.

NS-Kennzeichentafel