Ramona Bräu-Herget ist Datenschutzbeauftragte der Arolsen Archives. Sie ist für die Einhaltung und die Weiterentwicklung der Datenschutzrichtlinien verantwortlich und Ansprechpartnerin für alle Datenschutzanliegen.
Frau Bräu-Herget, was ist aus datenschutzrechtlicher Perspektive das Besondere an der Sammlung der Arolsen Archives?
Das Besondere an der Sammlung der Arolsen Archives, früher International Tracing Service (ITS), ist die schiere Menge an personenbezogenen Daten, die darin enthalten sind. In den 30 Millionen Originaldokumenten und über 110 Millionen Datenbankobjekten befinden sich auch viele schutzwürdige Daten.
Seit 2019 veröffentlichen die Arolsen Archives einen Großteil der Dokumentensammlungen in ihrem Online-Archiv. Das bietet einerseits die große Chance, möglichst viele Informationen über die NS-Verfolgung und deren Folgen der Allgemeinheit zugänglich zu machen. Aus Sicht des Datenschutzes liegt darin aber zugleich eine Herausforderung.
Warum enthält die Sammlung so viele personenbezogene Daten?
Der ITS hat in den Jahrzehnten seit Kriegsende Daten und Informationen zu etwa 17,5 Millionen Menschen gesammelt. Anfangs bestand die Aufgabe des ITS ganz überwiegend darin, Schicksale von Verfolgten des NS-Regimes zu klären.
Wichtigste Grundlage dafür waren die Dokumente, die die Verbrechen der Täter dokumentieren. Sie stammen aus den Konzentrations- und Vernichtungslagern, der deutschen Verwaltung oder aus Firmen. Außerdem werden im Archiv Dokumente aufbewahrt, die das Schicksal der Überlebenden der Konzentrations- und Vernichtungslager und der Zwangsarbeit nach dem Krieg belegen.
Noch heute erreichen die Arolsen Archives über 20.000 Anfragen jährlich. Über die Jahre wurden für die Recherchen zu diesen Anfragen knapp drei Millionen Fallakten angelegt, die sogenannten T/D-Akten (Tracing Documentation). Auch diese Informationen haben mittlerweile einen hohen historischen Wert.
Regeln für den Datenschutz
Handelt es sich bei der Sammlung der Arolsen Archives also hauptsächlich um historische Daten, für die der Datenschutz nur mehr eingeschränkt zu beachten ist?
Ja und nein, der Datenbestand der Arolsen Archives enthält in der Mehrheit historische Daten aus der Zeit bis 1945 und der unmittelbaren Nachkriegszeit. Für diese Daten besteht nur in Ausnamefällen noch eine Schutzfrist bzw. eine Einschränkung in der Nutzung. Genauer wird das in unserer Datenschutzrichtlinie aufgeschlüsselt.
Die T/D-Akten enthalten allerdings neben historischen Informationen über die gesuchte Person auch viele datenschutzrechtlich relevante Daten über diejenigen, die heute bei uns anfragen. Etwa zwei Drittel der Anfragen stammt von Kindern, Enkeln und Urenkeln, die nach Informationen zum Schicksal ihrer größtenteils verstorbenen Angehörigen suchen. Aber auch Forschende, Studierende und Schüler*innen und Medienschaffende senden uns Anfragen und nutzen unsere Online-Services oder unterstützen unsere Indizierungskampagne #everynamecounts. Dabei fallen Daten an, die ganz anders bewertet werden müssen als die Daten der historischen Sammlungen.
Welche Regeln gelten für den Datenschutz bei den Arolsen Archives?
Die rechtliche Grundlage für die Arbeit der Arolsen Archives ist das Berliner Übereinkommen vom 9. Dezember 2011. Mit diesem Übereinkommen wurde das Archiv des ITS für Forschung, Erinnerung und Gedenken geöffnet. Als Organisation internationalen Charakters haben die Arolsen Archives seit 2022 eine eigene Datenschutzrichtlinie.
Unterliegen die personenbezogenen Daten im Bestand der Arolsen Archives auch der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)?
Nein. Nach dem Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung 2018 hat der Internationale Ausschuss, das Aufsichtsgremium der Arolsen Archives, intensiv beraten und beschlossen, dass die Arolsen Archives als Organisation internationalen Charakters nicht der DSGVO unterliegen. Stattdessen wurden eigene Datenschutzrichtlinien erarbeitet. Mit dem Datenschutz-Board wurde ein unabhängiges Kontrollgremium geschaffen, das deren Einhaltung kontrolliert.
Abwägungen zum Online-Archiv
Wie bereits erwähnt, haben die Arolsen Archives 2019 begonnen, ein Online-Archiv aufzubauen. Welche Chancen und Risiken wurden dabei gegeneinander abgewogen?
Auf der einen Seite stand das Ziel, möglichst viele Dokumente weltweit zugänglich zu machen. Andererseits gab es Befürchtungen, dass Persönlichkeitsrechte verletzt oder personenbezogene Daten missbraucht werden könnten, wenn die Dokumente frei im Internet stehen.
Nach sorgfältiger Abwägung hat der Internationale Ausschuss die Entscheidung getroffen, dass der Zugang zu den Dokumenten in einer zeitgemäßen Form möglich sein soll, nämlich online. Deshalb sind wir heute in der außergewöhnlichen Situation, dass fast 40 Millionen Dokumente im Internet einsehbar sind.
Gab und gibt es Widerspruch gegen die Veröffentlichung der Dokumente im Internet?
Sehr selten. Uns erreicht eine einstellige Anzahl an Anfragen pro Jahr mit der Bitte um Depublizierung von Dokumenten. Oft geht es dabei um personenbezogene Daten noch lebender Nachkommen von NS-Verfolgten, die sich unter den Dokumenten befinden können. Zum Teil wird an uns auch das Anliegen herangetragen, dass individuelle Dokumente der Eltern nicht online recherchierbar sein sollen. Wir prüfen jede dieser Anfragen sorgfältig.
Es werden aber keine Daten gelöscht, sondern lediglich offline genommen, wenn wir zu der Überzeugung kommen, dass es dafür berechtigte Gründe gibt. Die Regeln, nach denen wir diese Entscheidung treffen, sind mit dem Datenschutz-Board abgestimmt und auf unserer Website einsehbar.
Werden Dokumente auf Anfrage korrigiert, wenn sie Fehler enthalten?
Nur, wenn Daten von uns offensichtlich fehlerhaft erfasst wurden, zum Beispiel eine Jahreszahl, korrigieren wir das. Es werden aber keine Fehler korrigiert, die bereits in den historischen Dokumenten enthalten sind und damit in einem bestimmten Kontext stehen. Manchmal haben NS-Verfolgte bei der Registrierung im Lager zum Beispiel falsche Geburtsdaten angegeben – das konnte im Einzelfall Leben retten. Manchmal wurden Namen fehlerhaft eingetragen. Diese historischen Fehler werden nicht überschrieben.
Was halten Sie persönlich davon, dass weite Teile der Sammlung online frei zugänglich sind?
Als Historikerin wünsche ich mir natürlich einen möglichst weitreichenden Zugang und halte die Entscheidung des Internationalen Ausschusses für epochal. Denn sonst hätten wir kein so breites Verständnis über die Shoa, über das Leid von Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeitern und die NS-Verfolgungsgeschichte. Millionen Namen von Verfolgten werden wieder sichtbar, ihre Schicksale recherchierbar. Zudem steht das Online-Archiv als ein für alle zugänglicher Beweis für die Verbrechen und gegen Leugnung und Verharmlosung.
Als Datenschutzbeauftragte muss ich mich aber immer fragen, welches Risiko kann mit der Veröffentlichung im Internet einhergehen? Welcher Missbrauch könnte mit personenbezogenen Daten geschehen? Auch wenn ein Großteil der historischen Dokumente gar nicht mehr dem Datenschutz unterliegt, überdenken wir jede Veröffentlichung und wägen jede Funktionserweiterung unseres Online-Archivs, zum Beispiel Filterfunktionen, sorgfältig ab.
