Im September 1944 verschleppt die SS 19 Frauen aus dem KZ Ravensbrück ins KZ Buchenwald. Die jüngste ist 21 Jahre alt, die älteste 44. Unter ihnen sind Luise, Martha und Hedwig. In Buchenwald zwingt die SS die Frauen zur Prostitution.
Seit Juli 1943 betreibt die Lagerleitung ein offizielles Bordell in Buchenwald – entstanden als perfides Belohnungssystem für männliche Zwangsarbeiter. Doch auch hier unterschieden die Nazis: Nur wenige Häftlinge, vorrangig privilegierte Funktionshäftlinge, wie im KZ Buchenwald, konnten mit „Prämienscheinen“ für Bordellbesuche zahlen.
Die Nationalsozialisten registrierten Frauen, die tatsächlich oder vermeintlich als Sexarbeiterinnen tätig waren, und unterwarfen sie medizinisch-behördlichen Kontrollen. Sie kategorisierten sie als „asozial“ und bezeichneten sie als „Dirnen“ – eine historische und meist abwertende Bezeichnung. Zugleich konnten gerade diese als gesellschaftliche Außenseiterinnen diskriminierten Frauen für die vom NS-Regime organisierten Bordelle aus deren Perspektive als „nützlich“ gelten. Darin zeigt sich die Doppelmoral der Nationalsozialisten: Was sie offiziell als gesellschaftsschädlich bekämpften, organisierten sie selbst, wenn es ihren Interessen diente.
Lagerbordelle im KZ-System
Im Juli 1943 lässt die SS im KZ Buchenwald den sogenannten „Sonderbau“ errichten, die verschleiernde Bezeichnung für das Lagerbordell. Die Einrichtung geht auf eine Anweisung des Reichsführers SS Heinrich Himmler zurück.

In den Baracken im KZ Mauthausen und im KZ Gusen müssen Frauen schon seit 1942 Sex-Zwangsarbeit leisten. Die SS setzt die sexuelle Ausbeutung der Frauen als „Belohnung“ für Häftlinge ein, die besondere Arbeitsleistungen erbringen. So wollen die Nationalsozialisten die Häftlinge zu mehr Arbeit anspornen. Eine Frau pro 500 bis 600 Häftlinge rechnen die Nazis. Die Bordelle organisiert und betreibt das SS-Wirtschafts-Verwaltungshauptamt. Insgesamt zehn richtet das Amt ein, auch in Sachsenhausen, Dachau und in Auschwitz. Das letzte eröffnet in Mittelbau-Dora im Februar 1945. Allerdings lehnen von Beginn an insbesondere politische Häftlinge das von der SS geschaffene Anreizsystem ab und boykottieren die Lagerbordelle. Mit Fortschreiten des Krieges verschlechtern sich zudem die Lebensbedingungen in den Konzentrationslagern zunehmend, während die Zahl der Bordellbesuche zurückgeht.

Die SS lässt die Frauen vor allem aus dem Frauen-KZ Ravensbrück in die Lagerbordelle bringen. Zunächst wählen die Nationalsozialisten insbesondere Frauen aus, die sie wegen tatsächlicher oder vermeintlicher Prostitution verfolgen. Wie menschenverachtend die SS dabei vorgeht, zeigt ein Schreiben Heinrich Himmlers an Oswald Pohl, den Chef des SS-Wirtschafts-Verwaltungshauptamts: „Für die Lagerbordelle dürfen nur solche Dirnen ausgesucht werden, bei denen von vorherein anzunehmen ist, daß sie nach Vorleben und Haltung für ein späteres geordnetes Leben nicht mehr zu gewinnen sind, bei denen wir uns also bei strenger Prüfung niemals den Vorwurf machen müssen, einen für das deutsche Volk noch zu rettenden Menschen verdorben zu haben“. Denen, die sich freiwillig melden, verspricht die SS unter anderem eine frühere Entlassung – aber vielfach werden diese Versprechen nicht eingelöst. Und die Anzahl der „Freiwilligen“ ist gering.
Luise: Verschleppt nach Buchenwald
Luise wird Anfang Juli 1943, unmittelbar zur Eröffnung des Bordells im KZ Buchenwald, aus dem KZ Ravensbrück dorthin überstellt. Die junge Frau ist zu diesem Zeitpunkt 23 Jahre alt. 1939 war sie an Gonorrhoe erkrankt, einer damals meldepflichtigen Geschlechtskrankheit. Die Polizei in Düsseldorf führte sie als Person mit „häufig wechselnden Geschlechtspartnern“ und verpflichtete sie zu regelmäßigen medizinischen Untersuchungen. Weil sie zu diesen Terminen nicht erschien, nahmen die Nationalsozialisten sie 1942 fest, kategorisierten sie als „asozial“ und verschleppten sie in das KZ Ravensbrück. Ein Jahr später gilt sie als von der Geschlechtskrankheit geheilt – und die SS macht sie zur Sex-Zwangsarbeiterin.

In einer separaten Baracke muss Luise nun jeden Abend in einem kleinen Zimmer auf die Männer warten. Für jeweils zehn bis fünfzehn Minuten wird sie gezwungen, Häftlingen sexuell zur Verfügung zu stehen. Die Kontrolle durch die SS reicht bis in die intimsten Details: Durch ein Guckloch in der Tür stellt das SS-Wachpersonal sicher, dass die „sexualmoralischen“ Vorstellungen der Nationalsozialisten eingehalten werden.
In den ersten 21 Tagen dokumentiert die Lagerleitung insgesamt 2018 Besuche im Bordell. An einzelnen Abenden wird Luise zu sexuellen Handlungen mit bis zu neun Häftlingen gezwungen. Zwei Reichsmark zahlen die Häftlinge dafür, 45 Pfennig davon bekommt die junge Frau. Mehrmals schickt Luise ihrem mittellosen Vater Geld, wie Dokumente der Arolsen Archives belegen.
Martha: Verfolgt von den NS-Behörden
Auch die 44-jährige Martha, die wie Luise von der SS im KZ Buchenwald zur sexuellen Ausbeutung gezwungen wird, schickt Geld nach Hause. Sie unterstützt ihre Schwester in Berlin. Sie selbst hat zuletzt in Frankfurt am Main gewohnt und dort laut Gestapo als Prostituierte gearbeitet. Ende 1938 verhaften die Nationalsozialisten Martha und bringen sie wenige Wochen später in das KZ Lichtenburg. Im Mai 1939 wird sie in das KZ Ravensbrück überstellt. In einigen Dokumenten wird Martha beruflich als „Kontrollfrau“ eingeordnet. Diese Bezeichnung verweist darauf, dass sie behördlichen Auflagen, die überprüft – also kontrolliert werden – unterliegt. Ihre Häftlings-Personal-Karte des KZ Ravensbrück weist sie als „Dirne“ aus.
Hedwig: Nie wieder zurückgekehrt
Regelmäßig tauschte die SS die Frauen im Bordell aus. Auch Martha und Luise wurden 1944 zunächst in das KZ Ravensbrück zurück überstellt. Schon im September 1944 sind beide wieder zurück im Lagerbordell in Buchenwald. Ihre Namen finden sich auf einer Liste von 19 Neuzugängen im „Sonderkommando“, wie die Lagerleitung das Bordell nennt. Auch Hedwigs Name steht auf der Liste. Die 27-Jährige ist erst seit kurzem interniert. Im März 1944 hat sie die Gestapo im ostpreußischen Insterburg verhaftet und wenige Wochen später ins 700 Kilometer entfernte KZ Ravensbrück verschleppt. In den NS-Unterlagen wird Hedwig mit dem diskriminierenden Begriff „arbeitsscheu“ bezeichnet.
Hedwig ist ledig und hat zwei kleine Kinder. Ihre Eltern sind tot und können sie nicht unterstützen. Jeden Abend muss Hedwig nun ihren Körper den Häftlingen zur Verfügung stellen. Drei Monate später ist Hedwig schwanger. Ein KZ-Arzt in Buchenwald beantragt einen Schwangerschaftsabbruch. Ob der Eingriff vorgenommen wird und Hedwig möglicherweise an seinen Folgen stirbt, das wissen wir nicht. Hedwigs Spur verliert sich. Der Vormund ihres Sohnes lässt sie nach dem Krieg über den International Tracing Service (heute Arolsen Archives) suchen. Ohne Erfolg. 1952 wird sie für tot erklärt. Martha und Luise überleben. Beide werden im Januar 1945 entlassen. Andere Frauen, die bis dahin überlebt hatten, blieben in den insgesamt zehn Lagerbordellen der Konzentrationslager weiterhin der sexualisierten Gewalt und Ausbeutung ausgesetzt – bis zur Befreiung der Lager durch die Alliierten.
Stigmatisierung auch nach dem Krieg
Das Leid der Frauen aus den Lagerbordellen endet damit aber nicht. Die von den Nazis als „Asoziale“ kategorisiert und in die Konzentrationslager Verschleppten werden nach dem Krieg nicht entschädigt, sondern weiterhin stigmatisiert und ausgegrenzt. Viele sprechen nach 1945 nicht über die erlittene sexuelle Gewalt. Neben Scham spielt auch die Angst vor erneuter Stigmatisierung und Ausgrenzung eine Rolle. Auch das trägt dazu bei, dass ihre Geschichten bis heute weitgehend unbekannt geblieben sind.
