In der Nacht vom 2. auf den 3. August 1944 ermordeten die Nationalsozialisten rund 4.300 Sinti und Roma in Auschwitz-Birkenau. Heute erinnert der Europäische Holocaust-Gedenktag für Sinti und Roma unter anderen an dieses Verbrechen, bei dem fast die gesamte Familie von Karl Weiss ermordet wurde. Seine verzweifelte Suche ist in zahlreichen Dokumenten der Arolsen Archives überliefert. Diese erzählen auch davon, wie lange überlebende Sinti und Roma nach 1945 um Anerkennung kämpfen mussten.
Als Karl Weiss aus dem Konzentrationslager Dachau einen Brief an seine Familie schickt, versucht er vor allem eines herauszufinden: Wo sind seine Frau Genoveva und die neun Kinder? Wie geht es ihnen? Der zu der Zeit 60-jährige Familienvater und Händler aus Fulda war im Juni 1942 von der Kriminalpolizei verhaftet und wenig später nach Dachau deportiert worden. Die Nationalsozialisten hatten ihn als „Zigeuner“ erfasst und stuften ihn als „arbeitsscheu“ und „asozial“ ein. Nach seiner Verhaftung war ihm nicht möglich, den Kontakt zu seiner Familie aufrecht zu erhalten.


„Unzustellbar zurück“
Karls Brief an die Heimatadresse seiner Familie kommt zurück: „Unzustellbar“. Also fragt er bei den Behörden nach. Vielleicht weiß dort jemand, wo sich seine Frau und die Kinder befinden. Die Antwort erreicht ihn über die Lagerverwaltung in Dachau. Seine Frau sei ins Konzentrationslager Ravensbrück gebracht worden. Die Kinder befänden sich in Auschwitz. Mehr erfährt er zunächst nicht.
Heute gehören die Dokumente dieser Korrespondenz zur umfangreichen Sammlung der Arolsen Archives über die Schicksale der NS-Opfer. Sie dokumentieren die verzweifelte Suche eines Mannes nach seiner Familie – und zeigen zugleich einen der vielen tragischen Wege, die für Zehntausende Sinti und Roma im nationalsozialistischen Verfolgungssystem nach Auschwitz führten.
Das „Zigeunerlager“ überlebten nur wenige
Auschwitz-Birkenau war der zentrale Ort des nationalsozialistischen Völkermords an den Sinti und Roma Europas. Mehr als 20.000 Männer, Frauen und Kinder wurden in das dortige sogenannte „Zigeunerfamilienlager“ deportiert. Nur wenige von ihnen überlebten. Die Menschen starben an Mangelernährung oder Krankheiten, wurden in den Gaskammern ermordet oder fielen den Medizin-Experimenten des SS-Arztes Josef Mengele zum Opfer. Er hatte in diesem Teil des Lagers eigens ein Versuchslabor errichtet, in dem er Sinti und Roma für seine perfiden Forschungsinteressen missbrauchte.


Karl Weiss verlor seine Frau und sieben seiner neun Kinder
In der Nacht vom 2. auf den 3. August 1944 löste die SS das „Zigeunerlager“ endgültig auf. Die letzten etwa 4.300 dort verbliebenen Häftlinge – vor allem ältere Menschen, Frauen und Kinder – wurden in den Gaskammern ermordet. Ob auch die Familie Weiss in genau dieser Nacht ermordet wurde, ist unklar. Die Dokumente in den Arolsen Archives zeigen, dass alle neun Kinder von Karl und Genoveva Weiss seit März 1943 in Auschwitz inhaftiert waren. Genoveva Weiss wurde nach Deportationen über die Konzentrationslager Ravensbrück und Buchenwald im Oktober 1944 ebenfalls nach Auschwitz verschleppt. Karl Weiss überlebte die Verfolgung. In einem Brief an das Sonderstandesamt in Bad Arolsen schreibt Karl Weiss, dass nur zwei seiner neun Kinder zurückkehrten.
Der Kampf um Gewissheit und Anerkennung
Nach der Befreiung begann für Karl Weiss wie für viele überlebende Sinti und Roma ein neuer Kampf. Der Fuldaer suchte noch jahrelang nach Gewissheit. In den 1950er Jahren bat er den International Tracing Service (ITS), die Vorgänger-Organisation der Arolsen Archives, um die Ausstellung einer Sterbeurkunde für seine Frau. Die brauchte er auch, um Entschädigungsleistungen zu beantragen. Der ITS antwortete ihm, dass man seiner Bitte nicht entsprechen könne, weil kein Todesnachweis für Genoveva vorliege. Dabei hatten die UN-Behörden zu der Zeit schon geklärt, dass auch ohne das Vorliegen eines Todesnachweises eine Sterbeurkunde für NS-Opfer ausgefertigt werden kann – eine Tatsache, die der ITS schlichtweg ignorierte.

Der Vorgang steht exemplarisch für die Situation vieler Sinti und Roma nach 1945. Die Verfolgung war beendet, die Vorurteile blieben. Behörden, Gerichte und Polizeidienststellen übernahmen häufig Denkweisen und Zuschreibungen aus der Zeit des Nationalsozialismus. Häufig entschieden Personen über Gerichtsurteile oder Entschädigungsanträge, die vorher für die Verfolgung der Sinti und Roma verantwortlich waren. Entschädigungsanträge wurden abgelehnt oder verzögert, die rassistischen Motive der Verfolgung infrage gestellt. Die Verbrechen des Nationalsozialismus fanden zunehmend Eingang in die öffentliche Erinnerung. Die Verfolgung von Sinti und Roma durch das NS-Regime blieb jedoch lange weitgehend unbeachtet – und die Stigmatisierung setzte sich auf gesellschaftlicher Ebene in Deutschland fort.
Spätes Erinnern
Dass der 2. August heute europaweit als Holocaust-Gedenktag für Sinti und Roma begangen wird, ist vor allem das Ergebnis jahrzehntelanger Bürgerrechtsarbeit von Überlebenden und ihren Angehörigen. Erst 1982 erkannte die Bundesregierung den Völkermord an den Sinti und Roma offiziell an. Und erst 2015 erklärte das Europäische Parlament den 2. August zum Europäischen Holocaust-Gedenktag für Sinti und Roma.

