Zum Jahrestag der Nürnberger Gesetze

Zwei Biografien zeigen, wie Jüdinnen und Juden entrechtet und Familien entzweit wurden.

Entwurf von Willi Hackenberger zu den Nürnberger Gesetzen vom 15.09.1935. Urheber: Reichsausschuß für Volksgesundheitsdienst. Quelle: United States Holocaust Memorial Collection, via Wikimedia Commons, gemeinfrei.
Entwurf von Willi Hackenberger zu den Nürnberger Gesetzen vom 15.09.1935. Urheber: Reichsausschuß für Volksgesundheitsdienst. Quelle: United States Holocaust Memorial Collection, via Wikimedia Commons, gemeinfrei.

Am 15. September 1935 führt das Nazi-Regime mit dem „Reichsbürgergesetz“ offiziell eine Zweiklassengesellschaft in Deutschland ein: Auf der einen Seite die „Reichsangehörigen“, die in den Augen der Nationalsozialisten die „rassischen“ Kriterien erfüllen, auf der anderen Seite Angehörige von Minderheiten wie Deutsche mit jüdischen Wurzeln, ab jetzt ohne staatlichen Schutz. Beziehungen zwischen den beiden Gruppen werden durch das ergänzende „Blutschutzgesetz“ verboten. Doch es gibt Tausende Familien mit gleichzeitig jüdischen und nicht-jüdischen Wurzeln. Zwei Biografien zeigen, was die Nürnberger Gesetze für diese Menschen bedeuteten.

Vor 91 Jahren, am 15. September 1935, werden die sogenannten Nürnberger Gesetze verkündet, benannt nach dem Ort, an dem die NSDAP ihren 7. Parteitag abhält. Es ist ein weiterer Schritt zur systematischen Entmenschlichung von jüdischen Deutschen und ihrer Familien – und die offizielle Legitimation für die folgende Verfolgung und Vernichtung von Jüdinnen und Juden. Die Gesetzgebung zielt darauf ab, jüdisches und nicht-jüdisches Leben auf allen gesellschaftlichen Ebenen streng voneinander zu trennen. Die genaue Definition darüber, wer als jüdisch, wer als deutsch und wer im Jargon der Nationalsozialisten als „Mischling“ gilt, erfolgt nach langer Diskussion durch eine Verordnung am 14. November 1935. Damit entzweien die Nazis tausende Ehen, trennen Kinder von ihren Eltern und Großeltern. Die Biografien von Cordelia Hoffmann und Rudolf Hensgen zeigen, mit welchen Folgen.

Cordelia Hoffmann, später Edvardson. Quelle: Privatbesitz
Cordelia Hoffmann, später Edvardson. Quelle: Privatbesitz

Der eigenen Familie entfremdet: Cordelia Hoffmann

Cordelia wird am 1. Januar 1929 als uneheliche Tochter der Schriftstellerin und Lehrerin Elisabeth Langgässer in München geboren. Ihre Mutter ist katholisch getauft, hat aber jüdische Wurzeln und auch ihr leiblicher Vater, der Staatsrechtler Hermann Heller, ist Jude. Als Säugling wird sie ebenfalls katholisch getauft. Da ihre Mutter berufstätig ist, wächst Cordelia vor allem bei ihrer Großmutter in Berlin auf. 1935, im Jahr, in dem die Nürnberger Gesetze verabschiedet werden, heiratet ihre Mutter den nicht-jüdischen Philosophen Wilhelm Hoffmann.

Das Paar zieht nach Berlin und nimmt Cordelia zu sich. Die Nationalsozialisten stufen die Ehe als „privilegierte Mischehe“ ein, in ihren Augen ist Cordelia dennoch Jüdin. „Ich war eine gute katholische Deutsche, ich wusste nichts über das Judentum, ich fühlte mich nicht wie eine Jüdin“, berichtet sie später in einem Interview.

BU: Karteikarte der Schülerin Cordelia Hoffmann. Sie besuchte ab 1941 die Familienschule für christliche Kinder jüdischer Herkunft bis die Nazis den Schulunterricht für jüdische Kinder am 30. Juni 1942 in jeglicher Form verboten und die Schule geschlossen wurde. Quelle: Arolsen Archives, DocID: 12658849.
Karteikarte der Schülerin Cordelia Hoffmann. Sie besuchte ab 1941 die Familienschule für christliche Kinder jüdischer Herkunft bis die Nazis den Schulunterricht für jüdische Kinder am 30. Juni 1942 in jeglicher Form verboten und die Schule geschlossen wurde. Quelle: Arolsen Archives, DocID: 12658849.

Nach den Novemberpogromen erließen die Nazis am 15. November 1938 einen Erlass, nach dem es jüdischen Kindern untersagt war, eine öffentliche Schule zu besuchen. Cordelia musste das Gymnasium verlassen und eine jüdische Schule besuchen. Ab 1941 zwingen die Nationalsozialisten sie, den „Judenstern“ – ein verpflichtendes diskriminierendes Erkennungszeichen – zu tragen. Ihre drei Halbschwestern müssen dies nicht. Cordelia fühlt sich fremd in der eigenen Familie. Sie befürchtet, Eltern und Halbgeschwister in Gefahr zu bringen und willigt ein, das Land zu verlassen. Doch ihre Emigration scheitert an fehlenden Papieren. Statt auszureisen, versteckt sie sich unter verschiedenen Adressen in Berlin. 1943 arrangiert Cordelias Mutter eine Adoption durch ein spanisch-belgisches Ehepaar. Die spanische Staatsbürgerschaft soll sie vor der Deportation schützen. Es kommt anders.

Deportation nach Theresienstadt und Auschwitz

Die Gestapo lädt die mittlerweile 14-Jährige mit ihrer Mutter vor und zwingt sie, den deutschen Pass zu behalten, andernfalls werde ihre Mutter wegen Hochverrats angeklagt. Das Mädchen unterschreibt die Papiere und besiegelt so ihre eigene Deportation. Die Gestapo bringt sie in ein Sammellager in der Iranischen Straße im Berliner Ortsteil Gesundbrunnen. Im März 1944 schleppen die Nazis sie in das KZ Theresienstadt, acht Wochen später nach Auschwitz. Hier soll sie zunächst in der Glühbirnenproduktion und später als Schreibkraft gearbeitet haben.

Karte der „Zentralen Transport-Kartei“ von Cordelia Hoffmann in der Zentralkartothek des Rats der jüdischen Religionsgemeinschaften in den tschechischen und mährisch-schlesischen Ländern. Vermerkt sind ihre Deportation nach Auschwitz am 18. Mai 1944 („Deportace na východ“ – Abschiebung in den Osten) sowie die Transportnummer („původní transportní číslo“) ihrer Verschleppung nach Theresienstadt. Quelle: Arolsen Archives, DocID: 5048477.

Mit dem Vorrücken der Roten Armee löst die SS das KZ Auschwitz auf und treibt die Häftlinge, die noch laufen können, in Richtung Westen. Cordelia ist unter ihnen und überlebt den Todesmarsch. Schließlich wird sie durch eine Rettungsaktion des Schwedischen Roten Kreuzes befreit und mit einem der „Weißen Busse“ nach Schweden gebracht.

Mit den „Weißen Bussen“ des Schwedischen Roten Kreuzes wurden 1945 Häftlinge aus Konzentrationslagern nach Schweden gebracht. Auch Cordelia Hoffmann gehörte zu den Geretteten. Foto: K. W. Gullers. Quelle: Nordiska Museet (Stockholm) via Wikimedia Commons, Public Domain.

In Schweden lernt sie ihren Mann kennen, wird Mutter und erfolgreiche Journalistin. Nach Deutschland zurückzukehren kommt für sie nicht in Frage. Stattdessen beginnt sie erstmals nach den Regeln des Judentums zu leben. 1974 emigriert sie nach Israel. „Ich wollte das Leben von all den Menschen weiterleben, die ich ins Gas gehen sehen habe“, sagt sie in einem Fernsehinterview nach der Veröffentlichung ihres autobiografischen Romans „Gebranntes Kind sucht das Feuer“. 2006 kehrt sie nach Schweden zurück und stirbt 2012 im Alter von 83 Jahren.

Langer Kampf für die eigene deutsche Identität: Rudolf Hensgen

Rudolf Hensgen nach dem Krieg. Das Foto stammt aus seinem Antrag auf Ausreiseunterstützung. Quelle: Arolsen Archives, DocID: 79174909.

Rudolf Hensgen um 1900 als Sohn des deutschen Kaufmanns Julius Hensgen und seiner jüdischen Ehefrau Mathilde in Wien geboren. Sein Abitur macht er 1923 in Leipzig und studiert im Anschluss Jura in Berlin. Nach dem Studium wird er Referendar am Landgericht Leipzig.

Den Vorbereitungsdienst kann er nicht abschließen. 1933 wird er aufgrund des „Berufsbeamtengesetzes“ der nationalsozialistischen Regierung entlassen: Das Gesetz verbietet die Beschäftigung von Menschen mit jüdischen Wurzeln im Staatsdienst. In den Worten der Nazis ist er ein „Mischling“, obwohl seine Mutter Mathilde schon vor seiner Geburt zum Christentum konvertierte. Trotz der Verfolgung durch das NS-Regime lässt sich Rudolf nicht von seiner deutschen Identität entfremden.

Frühes Berufsverbot, weil er „nicht-arisch“ ist

Rudolf ist ein politischer Mensch und Mitglied der Zentrumspartei. Er will das Berufsverbot und die Ausgrenzung von jüdischem Leben nicht einfach hinnehmen. Mit seiner Frau Frieda, die er 1933 heiratet, zieht er zurück an seinen Geburtsort Wien und engagiert sich in der Harand-Bewegung, einer konservativen Initiative gegen Rassenhass und Antisemitismus. Die „Weltbewegung gegen Rassenhass und Menschennot“ wird von der österreichischen Katholikin Irene Harand angeführt und will mithilfe von Aufklärungsarbeit antisemitische Mythen entlarven.

Ankündigung eines Vortrags von Rudolf Hensgen am 26. Juni 1934 an der Seite von Irene Harand. Quelle: Zeitschrift „Gerechtigkeit“ vom 14. Juni 1934, ANNO/Österreichische Nationalbibliothek.

1935, während die NS-Regierung die Nürnberger Gesetze verabschiedet, hält sich Rudolf vermutlich noch in Wien auf. Wie das Ehepaar Hensgen seinen Lebensunterhalt bestreitet, ist nicht bekannt. 1936 ist er nachweislich wieder in Deutschland.

Ende der 1930iger Jahre kommt seine erste Tochter in Apolda in der Nähe von Weimar zur Welt. Ein Jahr später wird Rudolf von der Gestapo in Weimar aufgegriffen und drei Monate festgehalten. Warum, ist unklar. Danach verdingt er sich als Buchhalter. Anfang 1940 wird seine zweite Tochter geboren und Rudolf zur Wehrmacht eingezogen. Vermutlich ist es ihm gelungen, seine Abstammung zu verschleiern – ein Hoffnungsanker für ihn. Denn durch seine jüdische Mutter wird Rudolf auf Grundlage der Nürnberger Gesetze von den Nazis als „Mischling ersten Grades“ kategorisiert und dürfte demnach nicht für die Wehrmacht arbeiten.

Zwangsarbeit und Befreiung

Als bekannt wird, dass er eine jüdische Mutter hat, muss er die Armee im Februar 1943 wieder verlassen und verdingt sich in Apolda als Dreher. Der Verfolgungsdruck für „Mischehen“ und „Mischlinge“ steigt. Im Herbst beschließen die Nationalsozialisten, dass auch „Mischlinge ersten Grades“ Zwangsarbeit leisten müssen. Rudolf muss ab Herbst 1944 in Halle, Mechtenstedt und Weißenfels Zwangsarbeit verrichten.

Die Amerikaner befreien ihn in den letzten Kriegstagen aus der Zwangsarbeit. Nach Kriegsende gestattet ihm die Militärregierung, sein Referendariat beim Amtsgericht in Grimma fortzusetzen. Kurz darauf wird er zum Amtsgerichtsrat ernannt – und er engagiert sich politisch: Er ist Gründungsmitglied und Vorsitzender der CDU in Grimma. Sein politisches Engagement und seine bürgerlich-konservative Haltung bringen ihn rasch in Konflikt mit der sowjetischen Besatzungsmacht. Er wird als Strafrichter nach Leipzig zwangsversetzt und dort schließlich 1950 auf Anweisung der SED wegen eines angeblichen Fehlurteils inhaftiert und aus dem Staatsdienst entlassen.

Nach seiner Entlassung flieht er mit seiner Familie nach Westberlin und schreibt an das DDR-Justizministerium: „Das gegen mich durchgeführte Strafverfahren ist, nachdem der Herr Minister seine strafbare Einmischung in dasselbe zugegeben hat, kein Strafverfahren, sondern eine Justizkomödie.“ Ab Dezember 1950 lebt der streitbare Jurist in Mainz und stellt Antrag auf Unterstützung für eine Auswanderung. Nicht, weil er sich in Deutschland nicht mehr zu Hause fühlt, sondern „weil ich eine Entwicklung befürchte, die manches wiederkehren lässt, worunter wir zu leiden hatten,“ wie er in seinem Antrag an die Internationale Flüchtlingsorganisation (IRO) schreibt.

Schwieriger Weg zur Wiedergutmachung

Die Internationale Flüchtlingsorganisation (International Refugee Organization, IRO) gewährt Verfolgten wie Rudolf nicht automatisch Unterstützung. Vielmehr müssen die Betroffenen – vor allem dann, wenn sie Deutsche waren und ständig in Deutschland gelebt hatten – Nachweise für ihre Verfolgung erbringen. Paradoxerweise gelingt Rudolf genau das durch die offizielle Klassifizierung der Nationalsozialisten als „Mischling“. Er fühlt sich weiterhin als Deutscher und entscheidet sich schließlich auch in der Bundesrepublik zu bleiben. 1957 bekommt er eine Stelle als Regierungsangestellter. Ab 1960 arbeitet er bis zu seinem Tod 1975 als Rechtsanwalt in Mainz.

Die Dokumente der Arolsen Archives

Die Lebenswege von Rudolf Hensgen und Cordelia Edvardson, geborene Hoffmann, sind nur zwei von tausenden Schicksalen, die die Folgen der Nürnberger Gesetze greifbar machen. Viele davon lassen sich mithilfe von Dokumenten, die die Arolsen Archives verwahren, rekonstruieren. Ein Großteil ist im Online-Archiv frei zugänglich. Wer nach Angehörigen sucht oder sich mit der Geschichte einzelner Verfolgter beschäftigt, kann dort selbst recherchieren.