Einleitung

Im Sommer 2019 gelang den Teilnehmer*innen eines Archäologie-Workshops ein spektakulärer Fund: Auf dem Gelände einer früheren Munitionsfabrik in der Nähe von Berlin gruben sie über 1.000 alte Blech-Datenträger aus der NS-Zeit aus.

Auf vielen dieser sogenannten Adrema-Matrizen sind Informationen über Menschen aus ganz Europa eingestanzt, die in der Fabrik Zwangsarbeit leisten mussten - zum Beispiel ihre Namen, Geburtsdaten oder Geburtsorte. Deshalb sind die Blechtafeln ein einzigartiges, langlebiges Beweisstück für ihren Leidensweg.

Die Arolsen Archives nehmen die Fundstücke nun in ihre Sammlung auf, werten die Daten aus und ergänzen sie mit Informationen aus dem weltgrößten Archiv über die NS-Opfer. So können wir viele der Schicksale umfassend rekonstruieren und außerdem online verfügbar machen.

Analoge Datenträger

Adrema-Matrizen

Das „ADREMA“ System (Adressiermaschine) wurde in Firmen und Verwaltungen bis in die 50er Jahre hinein benutzt, um größere Datenmengen - vor allem über Mitarbeiter - zu bewältigen und Massenbriefe zu erstellen. Es bestand aus einer Stanz- und einer Druckmaschine für Matrizen aus Blech, auf denen die Personaldaten eingestanzt wurden. In der NS-Zeit haben die Fabriken auch für ihre Zwangsarbeiter*innen solche Datenträger angefertigt. 

Der Adrema-Erfinder und Eigentümer, Julius Goldschmidt, sah sich 1935 als Jude gezwungen, das Unternehmen zu verkaufen und aus Deutschland zu flüchten. Danach wurde Adrema "arisiert".

Film: Ausgeschlossen

Video-Dokumentation

Unter Anleitung von zwei professionellen Filmemachern haben die Teilnehmer*innen des Sommerlagers ihre archäologische Arbeit und die Auseinandersetzung mit der Geschichte der Zwangsarbeit in einem Film dokumentiert.

Zum Dokumentationszentrum NS-Zwangsarbeit

Individuelle Biografien

Die Adrema-Tafeln sind einzigartige Quellen, die uns helfen können, Opfer der NS-Zwangsherrschaft zu identifizieren und zu rehabilitieren. Mit Unterstützung der Arolsen Archives möchten wir möglichst vielen der bisher namenlosen Zwangsarbeiter*innen ihre Identität zurückgeben und vielleicht sogar ihre Familien finden.

Thomas Kersting, Dezernatsleiter Bodendenkmalpflege, Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum

Wer waren die Zwangsarbeiter*innen vom Sebaldushof?

Während der NS-Zeit wurden Adrema-Tafeln wahrscheinlich in den meisten deutschen Fabriken benutzt, an die Zwangsarbeitslager angeschlossen waren. Sie sind deshalb ein dauerhafter, greifbarer Beweis der NS-Zwangsherrschaft, der noch an Tausenden Orten auf dem Gebiet des früheren Deutschen Reichs auf Entdeckung wartet.

Weitere Ausgrabungen geplant
Der Fund im Wald von Treuenbrietzen ist mit 1.000 Tafeln einer der größten Ausgrabungserfolge in Deutschland. Eingestanzte laufende Nummern auf den bisher gefundenen Tafeln gehen bis knapp an die 10.000. Das heißt, so viele Tafeln wurden mindestens für die Arbeiter*innen angefertigt - und viele davon sind sicherlich noch auf dem Gelände erhalten. "Wir planen in den nächsten Jahren noch weiter Ausgrabungsaktionen in dem Wald im Bereich der Lagerverwaltung", erklärt Thomas Kersting, der die Ausgrabungen als Archäologe beim Brandenburgischen Landesamt für Denkmalpflege fachlich begleitet.

Auf dem 1805 als Papierfabrik errichteten Sebaldushof begann schon in den 1920er Jahren eine verdeckte Munitionsproduktion. In den 1930er Jahren entstand dort eine moderne Munitionsfabrik, in der von 1942 bis Kriegsende auch zahlreiche Zwangsarbeiter*innen und Militärinternierte arbeiten mussten. Sie waren in einem benachbarten Lager untergebracht, das zum KZ Sachsenhausen gehörte.

Zwangsarbeiter*innen kamen aus ganz Europa
Die Adrema-Tafeln wurden für alle Arbeiter*innen angelegt, also auch für die deutschen Bürger, die in der Fabrik beschäftigt waren. Etwa die Hälfte der bis jetzt auf dem Gelände gefundenen Adresstafeln gehört zu ausländischen Zwangsarbeiter*innen. Ihre Heimatländer sind oft anhand der erwähnten Herkunfts- oder Geburtssorte erschließbar: Russland, Weissrussland, Ukraine, Polen, Bosnien, Kroatien, Serbien, Ungarn, Rumänien, Tschechien, Litauen, Lettland, Frankreich, Italien, Holland, Belgien und sogar Portugal. Auch die Arbeitskräfte aus Österreich und dem Sudetenland, die in Treuenbrietzen und umliegenden Dörfern zur Miete wohnten, sind hier erfasst und somit im archäologisch gewonnenen Quellenmaterial nachvollziehbar.

Viele Informationen auf jeder Tafel
Auf den Tafeln ist links neben Vor- und Familiennamen eine laufende Nummer notiert, die Hinweise auf eine mögliche Gesamtzahl der angelegten Blech-Datenträger zulässt. Darunter steht bei den ausländischen Zwangsarbeiter*innen der Ort ihrer Unterbringung (z.B. Treuenbrietzen Sebaldushof, Treuenbrietzen Lager). Häufig findet sich auch eine Berufsbezeichnung wie Stellmacher, Feinmechaniker, Masch. Arbeiterin, Küchenhilfe. In ein bis zwei Zeilen am oberen Rand links sind nochmals Nummer und Familienname erfasst, dann Geburtsdatum und -ort und manchmal auch das Heimatland. Hinzu kommen noch das Datum der „Arbeitsaufnahme“ (das E. dabei bedeutet vermutlich „Einsatz“) und der Familienstand (z.B. ld: ledig, vh/2: verheiratet, zwei Kinder). Am rechten Rand befinden sich offenbar tarifliche Angaben ( evtl. der Stundenlohn) in Reichsmark.
Manchmal sind ganz unten links Ortsnamen vermerkt, die weder Geburts- noch Wohnort sind - möglicherweise andere oder vorige Einsatzorte.

Mit der digitalen Datenbank, in die alle Informationen der bisher gefundenen Adrema-Tafeln eingetragen wurden, lassen sich bereits interessante Rückschlüsse auf die Gruppe der Arbeiter*innen vom Sebaldushof ziehen. Eine Auswertung nach „Einsatzbeginn“ zeigt, dass die ersten Einstellungen schon in den 1920er Jahren erfolgten und ab 1933 jedes Jahr wenige Angestellte hinzukamen. 1938 bis 1941 gab es einen Aufschwung mit über 40 Personen jährlich. Sie waren nur in Ausnahmefällen nicht-deutscher Herkunft. Ab 1942 setzt die große Welle der deportierten Zwangsarbeiter*innen ein; im Jahr 1943 wurden 229 neue Arbeiter erfasst - vor allem Menschen aus Russland, Polen und anderen besetzten Ostgebieten. 

Quelle: Ausstellungskatalog "Ausgeschlossen. Archäologie der NS-Zwangslager" (2020). Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum, Dokumentationszentrum NS-Zwangsarbeit Berlin und be.bra verlag Medien und Verwaltungs GmbH, Berlin-Brandenburg

 

Konstantin Grigorasch

Aus der Ukraine verschleppt

Die Dokumente der Arolsen Archives über die Zwangsarbeiter vom Sebaldushof ergänzen die Daten auf ihren individuellen Adrema-Tafeln. Im Fall des jungen Konstantin aus Mariupol in der Ukraine lässt sich auf diese Weise ein typisches Zwangsarbeiter-Schicksal nachvollziehen.

Zwangsarbeit in Munitionsfabrik und Zeche

Laut seiner Registrierkarte für „Zivilarbeiter aus Sowjetrussland“, die bei den Arolsen Archives aufbewahrt wird, leistete Konstantin Grigorasch - geboren am 6. Mai 1924 in Ursun, Russland, Familienstand: ledig, Religion: orthodox, Beruf: landwirtschaftlicher Arbeiter, Heimatort: Mariupol, Ukraine -  vom 10. Mai 1943 bis zum 1. Juli 1943 in der Metallwarenfabrik Treuenbrietzen als Schlepper Zwangsarbeit. Während dieser Zeit war er im Gemeinschaftslager Sebaldushof untergebracht.


Gerade bei den nicht sehr gut erhaltenen Adrema-Tafeln wie der von Konstantin können die Informationen von den Arolsen Archives die Biografien der Zwangsarbeiter ergänzen.

Am 5. Juli 1943 folgte die nächste Station von Konstantins Zwangsarbeit für die Zeche Radbod in Bockum-Hövel. Eine zweite Registrierkarte der Eschweiler Bergwerksverein AG, Zeche Erin, Castrop-Rauxel, enthält Informationen über seinen Transport vom Sebaldushof nach Bockum-Hövel. 

Konstantin scheint zunächst von Treuenbrietzen aus ins westfälische Soest gebracht worden zu sein. Von dort kommt er mit einem Transport am 2. Juli 1943 im Wohnlager Bresser der Gelsenkirchener Bergwerks AG an, wo er vorübergehend untergebracht wird. Laut einem Ausschnitt aus dem Zugangsbuch der Zeche Radbod beginnt Konstantin  seine erste Schicht am 7. Juli 1943.  Ein Ausschnitt aus dem Abgangsbuch der Zeche zeigt, dass er seine letzte Arbeitsschicht am 29.3.1945 hatte. Am 20.4.1945 wurde er beim zuständigen Arbeitsamt abgemeldet.

Die Gemeinde Bockum-Hövel erstellte nach dem Krieg eine Liste über ehemalige Zwangsarbeiter*innen, auf der auch Konstantin steht. Er überlebte die Zwangsarbeit und hielt sich offenbar in der frühen Nachkriegszeit weiterhin in Deutschland auf, denn sein Name erscheint in einer Nachkriegsaufstellung aus der britischen Zone.

Hinweise auf das weiter Leben von Konstantin liegen in den Arolsen Archives nicht vor. Wir haben auch keine Anfrage von ihm im Rahmen der späten Zwangsarbeiter-Entschädigung erhalten.

Flucht aus der Zwangsarbeit

Mir war bisher nicht bekannt, dass ich das Kreisgebiet ohne polizeiliche Erlaubnis nicht verlassen darf.

Maurice Wurtz, Zwangsarbeiter aus Frankreich (im Jahr 1943 bei einer Polizei-Vernehmung)

Hohe Strafen bei Regelverstößen

Maurice Wurtz gehörte eigentlich zu den etwas privilegierteren Zwangsarbeitern im Sebaldushof, weil er französischer Staatsbürger war. Dokumente bei den Arolsen Archives zeigen, dass er im August 1943 sogar einmal zu einem Heimaturlaub aufbrechen durfte - aus dem er laut einem Schreiben der Munitionsfabrik an das Amtsgericht Treuenbrietzen nicht rechtzeitig zurückgekehrt war. Zu dem Zeitpunkt war er seit drei Monaten in der Fabrik beschäftigt, wie das "Eintrittsdatum" auf seiner Adrema-Tafel zeigt: 

Wie eng die Verhaltensgrenzen aber auch für die etwas besser gestellten Zwangsarbeiter wie Maurice war, zeigt ein seltenes Dokument über ihn bei den Arolsen Archives. Typischerweise führt unser Archiv über die Zwangsarbeiter Dokumente im Registrierkarten- oder Meldekartenformat und Listen von Firmen, Gemeinden oder auch Krankenhäusern. Von Maurice gibt es aber auch eine Strafakte der Amtsanwaltschaft Brandenburg/Havel. Er hatte Treuenbrietzen am 3. Juli 1943 ohne Erlaubnis verlassen und war nach Brandenburg gefahren. Im "Franzosenlager"der dortigen Brennaborwerke, wo er zuvor gearbeitet hatte, wollte er seine Wäsche holen und anschließend die Nacht und seinen freien Sonntag verbringen. Deshalb bekam er eine Strafanzeige wegen „Verlassen des Aufenthaltsortes ohne ortspolizeiliche Genehmigung“. Der Strafbefehl: eine unbezahlbare Geldstrafe von 60 Reichsmark, zuzüglich Verwaltungskosten von 3 Reichsmark - oder 20 Tage Gefängnishaft.

Die Strafakte von Maurice im Online-Archiv

Vermutlich gibt es noch Tausende Firmenarchive oder Nachlässe, in denen alte Adrema-Tafeln von Zwangsarbeiter*innen aufbewahrt werden - oder weitere Ausgrabungsorte rund um Fabriken und Lager.

Wir möchten weitere dieser alten Datenträger in unser Archiv aufnehmen und die Informationen darauf mithilfe von Digitalsierungs-Aktionen wie everynamecounts online zugänglich machen. So würdigen wir die Schicksale der Zwangsarbeiter*innen und machen ihre Geschichten unvergessen.

Bitte melden Sie sich bei uns, wenn Sie uns weitere Adrema-Tafeln zur Verfügung stellen wollen!

Jetzt Spenden
Mehr erfahren