Am 15. September 1939 ließ das Nazi-Regime erstmals einen Wehrdienstverweigerer hinrichten. Die SS erschoss den 29-jährigen August Dickmann, der als Zeuge Jehovas im Konzentrationslager Sachsenhausen inhaftiert war. Dickmann hatte aus Glaubensgründen die Unterschrift auf seinem Wehrpass verweigert. Daraufhin inszenierten die Nationalsozialisten eine erste öffentliche Hinrichtung auf dem Appellplatz des Lagers. Alle Gefangenen mussten sich dort versammeln. Das Lagerpersonal zwang die rund 360 in Sachsenhausen inhaftierten Zeugen Jehovas in die vordersten Reihen – von dort aus musste auch Dickmanns Bruder Heinrich der Erschießung zusehen.

Ein Gerichtsverfahren ging der Hinrichtung nicht vorweg: „Rechtsgrundlage für die verfahrenslosen Hinrichtungen: Der Führer soll diese Hinrichtungen angeordnet oder genehmigt haben […]“ so lautet eine Bekanntmachung des damaligen NS-Justizministers Franz Gürtner vom 28. September 1939.

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