Lebenslang stigmatisiert durch den „grünen“ oder den „schwarzen Winkel“

Zur Anerkennung der von den Nationalsozialisten als „Asoziale“ oder „Berufsverbrecher“ verfolgten KZ-Häftlinge durch den Deutschen Bundestag. Menschen, die im Nationalsozialismus als damals sogenannte „Asoziale“ und „Berufsverbrecher“ verfolgt und in Konzentrationslager verschleppt wurden, sollen endlich auch als „Opfer des nationalsozialistischen Unrechtssystems“ anerkannt und verstärkt in die Erinnerung und das öffentliche Gedenken einbezogen werden. Der Bundestag stimmte im Februar 2020 einem entsprechenden Antrag zu.

Ein Gespräch mit Dr. Henning Borggräfe, bis 30. September 2022 Leiter der Abteilung Forschung und Bildung bei den Arolsen Archives, geht der Frage nach dem Umgang mit diesen für lange Zeit verschwiegenen und ausgegrenzten Opfergruppen nach.

 

Welche Verfolgten der Nazi-Diktatur wurden nach Kriegsende zu welchem Zeitpunkt als „Opfergruppe“ akzeptiert? Welche Entschädigungsansprüche konnten geltend gemacht werden?

Direkt nach Kriegsende versuchten die Alliierten und lokale Hilfsstellen sich um die überlebenden Opfer des Nazi-Regimes zu kümmern. Dazu gab es zunächst Fürsorgeregelungen und kommunale Hilfen, ehe in Westdeutschland später, 1953, das Bundesentschädigungsgesetz erlassen wurde. Es gewährte aber nur Personen Entschädigungen, die von den Nazis „aus Gründen der Rasse, des Glaubens oder der Weltanschauung“ verfolgt worden waren. Diese Ausschließlichkeit wurde leider auch von politischen Organisationen der Verfolgten selbst seit 1945 vorangetrieben. Auch in der DDR erhielten nur politische Gegner und die Opfer rassistischer Verfolgung staatliche Leistungen.

Von einer gesellschaftlichen und politischen Anerkennung als Verfolgte waren damit viele Gruppen ausgeschlossen, darunter auch KZ-Häftlinge wie Sinti und Roma, Homosexuelle, aber auch die damals sogenannten „Asozialen“ und „Berufsverbrecher“, die in den Konzentrationslagern den schwarzen und grünen Häftlingswinkel tragen mussten. Deren KZ-Haft galt nicht als nationalsozialistisches Unrecht und sie wurden hierfür nicht entschädigt, ebenso wie fast alle Ausländer*innen, wenn sie nicht als Displaced Persons zu einem bestimmten Stichtag im besetzten Deutschland erfasst worden waren. Ergänzende Regelungen zugunsten ausländischer NS-Verfolgter aus Westeuropa gab es in den späten 1950er und 60er Jahren. Zahlungen an NS-Verfolgte in Ostmittel- und Osteuropa sogar erst seit den 1990er Jahren, bis hin zur Zwangsarbeiterentschädigung durch die Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ (EVZ), die 2007 abgeschlossen wurde.

Schon seit den 1980er Jahren forderten in der Bundesrepublik jedoch gesellschaftliche Initiativen, sich der „vergessenen Opfer“, wie es damals hieß, anzunehmen. Damals ging es neben den Zwangsarbeiter*innen vor allem um Sinti und Roma und Homosexuelle. Dies führte in Sachen Entschädigung jedoch nur zur Einrichtung kleiner Härtefallfonds mit engen Zahlungskriterien. Im öffentlichen Gedenken konnte die Erinnerung an die Verfolgung der Sinti und Roma und der Homosexuellen gleichwohl schrittweise durchgesetzt werden.

Erst in jüngster Zeit gab es dann eine neue Initiative, endlich auch die als „Asoziale“ und „Berufsverbrecher“ in die KZs verschleppten Männer und Frauen als NS-Opfer anzuerkennen. Die meisten Angehörigen dieser Häftlingsgruppen machten selbst in der Öffentlichkeit nicht auf ihre Erlebnisse aufmerksam. Viele verschwiegen ihre Zeit im Konzentrationslager oder zumindest die Farbe ihrer Häftlingswinkel, aus Sorge vor Stigmatisierungen und angesichts fortdauernder Diskriminierungen, die sie oft über die Zeit des Nazi-Regimes hinaus erleben mussten.

 

Wer zählte zu den Verfolgtengruppen „Asoziale“ und „Berufsverbrecher“?

Den Begriff „Asoziale“ nutzten die Nazis als eine Sammelkategorie zur Verfolgung sozialer Außenseiter – bei groß angelegten Massenverhaftungen wie der Aktion „Arbeitsscheu Reich“ 1938, aber auch in der alltäglichen polizeilichen Praxis. Als „Asoziale“ galten etwa Wohnungslose, Bettler, Landstreicher, Zuhälter, Prostituierte, Fürsorgeempfänger*innen und nicht zuletzt „Zigeuner und nach Zigeunerart umherziehende“ Personen. Aber auch jüdische Männer, die vorbestraft waren, konnten als „Asoziale“ in KZ-Haft geraten. Als „Berufsverbrecher“ galten dagegen Menschen, die wegen Eigentumsdelikten wie Einbruch, Diebstahl, Betrug, oder Hehlerei mehrfach vorbestraft waren. Ihre Haftstrafen, die zumeist aus der Zeit vor 1933 resultierten, hatten sie schon verbüßt, als sie ohne konkreten Tatvorwurf in „Vorbeugehaft“ genommen und in einem Konzentrationslager inhaftiert wurden. Hier kam eine schon vor der NS-Zeit im kriminalistischen Diskurs verankerte Vorstellung zum Ausdruck, der zufolge es Menschen gebe, die mit Verbrechen ihren Lebensunterhalt bestreiten würden. Diese Menschen sollten aus der „Volksgemeinschaft“ entfernt werden. Aus unserem Archiv kennen wir Fälle, wo junge Männer selbst ohne Vorstrafen als „Berufsverbrecher“ in ein KZ verschleppt wurden, weil örtliche Polizisten ihnen eine kriminelle „Laufbahn“ voraussagten. Die allermeisten Häftlinge mit dem grünen Winkel hatten also vor der Inhaftierung keine schweren Gewalttaten begangen – diese wurden auch in der NS-Zeit von der Justiz verurteilt und in Gefängnissen verbüßt. Allerdings wurden ab 1942 auch sogenannte Sicherungsverwahrte aus Gefängnissen zur „Vernichtung durch Arbeit“ in die KZ überstellt.

Bisher ist noch unklar, wie viele Menschen mit dem grünen oder schwarzen Winkel in den KZ inhaftiert waren. Wir können jedoch sicherlich von mehreren Zehntausend Männer und einigen Tausend Frauen ausgehen, vorwiegend aus Deutschland, aber auch aus den besetzten Gebieten. Wie viele von ihnen starben, ist ebenfalls noch unbekannt. Aus Fallstudien wissen wir jedoch, dass die Todesrate insbesondere bei Häftlingen mit dem schwarzen Winkel sehr hoch war.

 

Kategorisierung der Häftlinge

Häftlinge, die von der Kriminalpolizei (Kripo) wegen vermeintlichem oder tatsächlichem sozial abweichenden Verhalten als „kriminell“ oder „asozial“ verhaftet wurden, fielen in die Kategorie der „Vorbeugehäftlinge“. Hierunter fassten die Nationalsozialisten auch viele inhaftierte Sinti und Roma. Sie ging entweder gegen soziale Außenseiter*innen vor (siehe das Schreiben links zur „vorbeugenden“ Verhaftung von 124 Personen) oder die Haft schloss direkt an die Entlassung aus einem Gefängnis an, obwohl die zu verbüßende Haftzeit abgeleistet worden war. Die Häftlingskategorie AZR stand für „Arbeitszwang Reich“ und wurde häufig an Personen vergeben, die als „asozial“ verhaftet worden waren.

 

Welche Überlieferung zu KZ-Häftlingen aus den Gruppen der „Asozialen“ und „Berufsverbrecher“ lassen sich in den Arolsen Archives finden?

Für Forschung und Erinnerung sind die Dokumente der Arolsen Archives eine sehr wichtige Basis. Die Verfolgungsschicksale von Tausenden Häftlingen mit dem grünen und schwarzen Winkel erschließen sich oft allein aus den Registrierungsunterlagen einzelner Häftlinge sowie aus Listen über Transporte, Einweisungen und Entlassungen, Krankenbehandlungen, Arbeitskommandos oder Todesfälle in den KZ, die wir in Arolsen verwahren. Aufgrund der Diskriminierungen nach 1945 hinterließen die Männer und Frauen aus diesen Gruppen nur sehr wenige persönliche Erinnerungen. Für sie gab es später keine breit angelegten Zeitzeugenprojekte wie für andere Häftlingsgruppen. Und da sie von Entschädigungen ausgeschlossen waren, liegen auch nur wenige Verfahrensakten aus diesen Gruppen vor, die sonst eine wichtige Sekundärquelle für biographische Forschungen darstellen.

Neben Forschungen zu einzelnen Häftlingen – vor allem die erhaltenen Personalakten vieler Häftlinge mit dem grünen Winkel aus dem KZ Flossenbürg sind hier sehr aussagekräftig – und Forschungen zur Entwicklung der Häftlingsgesellschaften in einzelnen Lagern, bietet unser Archiv auch viel Potential für neue Zugänge. Dies betrifft insbesondere die Rekonstruktion von Verfolgungswegen durch das KZ-System, die dank der namensbezogenen Erschließung über die Zentrale Namenkartei möglich ist.

Ein solcher Ansatz stellt nicht einzelne Inhaftierungsorte, sondern die Häftlinge und ihre Bewegungen zwischen den Lagern ins Zentrum. Auf diese Weise werden die Dynamik der Verfolgung, die Heterogenität von Verfolgungserfahrungen, aber auch insgesamt die Schwere der Verfolgung dieser Gruppen erkennbar. So wird etwa deutlich, dass viele Opfer der Aktion „Arbeitsscheu Reich“ im Sommer 1938 in den folgenden Jahren immer wieder in andere Konzentrationslager „verschoben“ wurden und dass viele der Männer kurz nach der Ankunft in ihnen bisher unbekannten Lagern starben. Die sehr hohen Todesraten sind ebenso schockierend wie der Blick auf Einzelschicksale. In dieser Gruppe finden wir etwa Jugendliche, die 1938 im Alter von 16 Jahren wegen „Umhertreibens“ verhaftet wurden und in den folgenden sieben Jahren teils sieben oder acht Konzentrationslager durchliefen, mit immer neuen Grauen. Bis zur Befreiung 1945 hatten sie ein Drittel ihres Lebens in Konzentrationslagern verbracht, doch niemand kümmerte sich anschließend um sie.

 

Welche Rolle spielte das Archiv in Arolsen bei der Frage nach Entschädigungen?

In den 1950er und 60er Jahren stellten die Entschädigungsbehörden hunderttausende Anfragen an den ITS (die historische Bezeichnung für den Suchdienst, aus dem die Arolsen Archives hervorgingen), um Entschädigungsansprüche zu prüfen. Darunter waren auch viele hundert Fälle, bei denen Menschen Anträge gestellt hatten, die den grünen oder schwarzen Winkel hatten tragen müssen. Gegenüber den Behörden hatten sie häufig ausgeführt, dass sie aus politischen oder rassistischen Gründen verfolgt worden seien – etwa aufgrund kritischer Äußerungen gegen das NS-Regime oder weil sie als „Zigeuner“ galten.

Der ITS stellte hierauf Inhaftierungsbescheinigungen aus, in denen er die offiziellen Haftgründe und Häftlingskategorien wortgetreu aus den Täterdokumenten zitierte – ohne dies kritisch einzuordnen. Damit war die Selbstbeschreibung der Opfer in der Regel hinfällig, da die Kategorisierung der Täter von den Behörden nicht infrage gestellt wurde. Während die Auskünfte aus Arolsen für jüdische Verfolgte und politische Gegner oft hilfreich waren, um Ansprüche zu untermauern, hatten sie für die sozialen Außenseiter also genau die gegenteilige Wirkung: sie lieferten den vermeintlich eindeutigen Beweis für die Ablehnung der Entschädigungsanträge.

Aus dieser Geschichte erwächst heute für uns eine große Verantwortung, weil sie deutlich macht, dass die in Arolsen verwahrten Dokumente, die von den Verbrechen zeugen, nicht einfach für sich sprechen. Hervorgebracht von einem verbrecherischen System, müssen sie sorgsam kontextualisiert werden, um sie verstehen zu können und missbräuchliche Verwendungen auszuschließen.

Wie kam es zur späten Entscheidung des Bundestags, auch die Gruppen der „Asozialen“ und „Berufsverbrechern“ als Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung anzuerkennen?

Wie gesagt gerieten die nationalsozialistische Verfolgung sozialer Außenseiter und ihr Ausschluss aus der Entschädigung wie ihre Nichtanerkennung als Opfer bereit seit den 1980er Jahren in den Fokus neuer gesellschaftlicher Diskussion über die NS-Vergangenheit. Aber die Gruppen der als „Asoziale“ und „Berufsverbrecher“ verfolgten standen auch in diesen Debatten über „vergessene Opfer“ eher am Rande.

Erst in den letzten Jahren gab es, vor allem von Kolleg*innen aus den KZ-Gedenkstätten, verstärkt Forschungen in diesem Bereich. Der konkrete Auslöser der Initiative im Bundestag war eine Petition des Sozialwissenschaftlers Frank Nonnenmacher, dessen Onkel selbst zu den ausgegrenzten Überlebenden zählte, bei Change.org im April 2018. Er fand über 20.000 Unterstützer*innen, viele aus der Wissenschaft und aus Erinnerungsinitiativen. Auf die Petition reagierten zunächst Bündnis 90/Die Grünen und die FDP, dann auch die Linkspartei und die Regierungsparteien SPD und CDU/CSU mit jeweils eigenen Bundestagsanträgen.

Im Herbst 2019 gab es eine Expert*innen-Anhörung im Bundestag und im Februar 2020 nahm die Regierungsmehrheit den Antrag von SPD und CDU/CSU an: Die von den Nationalsozialisten als „Berufsverbrecher“ und „Asoziale“ bezeichneten Häftlinge sollen als Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft anerkannt werden, die öffentliche Erinnerung an das Unrecht soll gefördert werden, vor allem durch ein Ausstellungsprojekt und die Finanzierung entsprechender Forschungen. Der Beschluss beinhaltet auch eine explizite Aufnahme der beiden Gruppen in Richtlinien eines bereits in den 1980ern geschaffenen Härtefallfonds für die sogenannte Kriegsfolgenbewältigung. Ein neues Entschädigungsprogramm ist damit also nicht angestoßen, sondern wir bewegen uns eher auf der symbolischen Ebene. Der vielleicht wichtigste Satz dieser Anträge und Diskussionen lautet: „Niemand wurde zu Recht in einem Konzentrationslager inhaftiert, gequält oder ermordet.“ Dies mag uns heute selbstverständlich erscheinen, ist aber erst das Ergebnis jahrzehntelanger gesellschaftlicher Diskussionen, in denen das gesellschaftliche Verständnis von nationalsozialistischem Unrecht schrittweise erweitert wurde – und das im Übrigen ja leider auch kein Konsens ist, wie Beiträge aus den Reihen der AfD zu diesen Anträgen zeigten.

 

Warum ist die Anerkennung als Verfolgte des Nationalsozialismus noch heute so wichtig?

Die Anerkennung der Verfolgung bedeutet in einem bestimmten Maße eine späte gesellschaftliche Rehabilitierung der ehemaligen Häftlinge. Dies ist sehr wichtig für die wenigen noch lebenden Verfolgten, und vor allem auch für die Familien. Die jahrzehntelange Ausgrenzung hat dazu geführt, dass viele Familien bis heute Schwierigkeiten haben, einen Umgang mit der Geschichte zu finden, die oftmals als dunkles Geheimnis behandelt wurde.

Vielfach war die KZ-Haft eines Familienmitglieds tabuisiert, denn das Stigma „asozial“ oder die Kennzeichnung als „Berufsverbrecher“ wirken bei vielen Menschen schon durch die Wortwahl bis in unsere Tage und sorgen für große Verunsicherung. Wir sehen dies etwa bei unseren Bemühungen, persönliche Gegenstände ehemaliger KZ-Häftlinge, die sogenannten Effekten, die wir in unserem Archiv noch verwahren, an Familien zurückzugeben. In einigen Fällen wollen die Familien den persönlichen Besitz ehemaliger Häftling mit dem grünen oder schwarzen Winkel gar nicht zurückerhalten, um an diese Geschichte nicht erinnert zu werden.

Ein zweiter wichtiger Aspekt ist die Erweiterung des öffentlichen Bildes von der NS-Verfolgung und ihrer Opfer, die durch die Bundestagsinitiative hoffentlich Auftrieb erhalten wird. Für das Verständnis der Geschichte des Nationalsozialismus ist es wichtig, die gesamte Breite der Verfolgung wahrzunehmen und den Blick auch für die gesellschaftlichen Außenseiter zu öffnen. Als Zentrum über die NS-Verfolgung, das die Dokumente der Konzentrationslager bewahrt und zugänglich macht, sehen wir dies auch in unserer eigenen Bildungs- und Vermittlungsarbeit als ein wichtiges Ziel. Nicht zuletzt ist die Diskriminierung sozialer Außenseiter für die heutigen Gesellschaften in Europa nach wie vor ein wichtiges, aktuelles Thema. Wir reden hier über Gruppen von Menschen, die aufgrund vermeintlichen oder tatsächlichen sozial abweichenden Verhaltens diskriminiert und schwerstens verfolgt wurden und deren Rechte leider auch heute nicht immer selbstverständlich sind.

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