Die Geschichte queerer Personen in Deutschland
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Wir geben Einblicke in die Geschichte queerer Menschen im Laufe des 20. Jahrhunderts in Deutschland. Von den Nationalsozialisten wurde jede Minderheit, jedes Anderssein gnadenlos verfolgt. Rund 50.000 schwule Männer wurden verurteilt. Viele weitere queere Personen mussten unter dem Regime der Nationalsozialist*innen und auch noch später unter LGBTQIA+-feindlichen Gesetzen leiden.
Bekannt sind viele Fälle der Verfolgung von homosexuellen Menschen. Die Nationalsozialisten sperrten viele dieser Opfer in Konzentrationslager, zwangskastrierten und ermordeten sie. Aber auch lesbische Frauen und queere Menschen waren im Nationalsozialismus großen Risiken ausgesetzt, und die Erforschung ihrer Schicksale ist bis heute bei Weitem nicht abgeschlossen. Mit verschiedenen Expert*innen-Interviews und Artikeln möchten wir zur geschichtlichen Aufarbeitung der queeren Geschichte in Deutschland beitragen und setzen uns für Vielfalt und Toleranz ein.
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»Die polnische Regierung und die Katholische Kirche sieht LGBTQ+-Personen als Ideolog*innen und nicht als Menschen. Ich denke, dass die momentane Situation eine Konsequenz aus dem fehlenden Bewusstsein zu queerer Geschichte ist.«
Joanna Ostrowska, Historikerin, Filmwissenschaftlerin und Dramaturgin, Copright: W. Orski
Interview & Buchtipp: Forschung zu queerer Geschichte zur NS-Zeit
Wir sprechen mit den Autor*innen des Buches „Erinnern an Auschwitz – auch an sexuelle Minderheiten“. Ziel des Buches ist es an die queeren Opfer der NS-Zeit und andere Minderheiten zu erinnern. Es ist auch eine Einladung, sich mit der Geschichte der betroffenen Personen auseinanderzusetzen und in den Dialog zu gehen.
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»Die Vorurteile und die Verfolgung Homosexueller und LGBTQ+-Gruppen in Polen setzen den selben Mechanismus in Gang, den wir von früher kennen. Das ist sehr gefährlich.«
Joannna Talewicz-Kwiatkowska, Assistant professor, Institut für Ethnologie und Kulturelle Anthropologie an der Universität Warschau
Angeklagt als Homosexueller
Stefan Blaszkowski verbrachte fast zwei Jahre in Haft, weil ein deutscher Gestapo-Mann ihn beschuldigte homosexuell zu sein und von ihm beleidigt worden sei. Der reine Verdacht genügte, um Stefan zu verurteilen. Dieses Beispiel zeigt, dass Paragraf 175 auch in Fällen angewendet werden konnte, in denen es nicht um intime Beziehungen ging.