Verfolgte Journalist*innen
In sehr kurzer Zeit übernahmen die Nationalsozialisten die Kontrolle über Presse und Rundfunk. Journalist*innen wurden – nicht erst mit der Verabschiedung des Schriftleitergesetzes – zu Staatsdiener*innen, die vom Wohlwollen des NS-Regimes abhängig waren, wenn sie sich selbst nicht in Gefahr bringen wollten. Nur wer mit einem „Arier-Nachweis“ Rasse-Voraussetzungen erfüllte und politisch unkritisch war, konnte weiter arbeiten. Alle anderen erhielten ein Berufsverbot.
Trotzdem gab es sowohl in Deutschland als auch in anderen besetzten Ländern Medienschaffende im Widerstand. In unserem Themen-Special wollen wir einige von ihnen vorstellen – und auch darauf eingehen, wo heute noch Journalist*innen verfolgt werden.