Pang Ah-Fat kam als Seemann aus seiner Heimat in Hainan nach Hamburg. Die Nationalsozialisten verfolgten ihn und andere chinesische Migrant*innen aufgrund ihrer Herkunft. Die Arolsen Archives bewahren bis heute Ah-Fats Taschenmesser und seine Uhr auf.
29 Jahre alt war Pang Ah-Fat als er in Hamburg ankam. Nachdem er die Haft in Konzentrationslagern überlebt hatte,. Wurde er im Juli 1945 als Displaced Person registriert. Auf seiner DP-Karte gab er an, dass 1940 sein Schiff in Hamburg konfisziert wurde.

Von den Nationalsozialisten geraubte Erinnerungsstücke
Die Nationalsozialisten inhaftierten Pang Ah-Fat nach seinen Angaben für drei Jahre im Konzentrationslager Neuengamme und für zwei Jahre im KZ Bergen-Belsen. Bei der Inhaftierung nahmen sie ihm seine persönlichen Gegenstände ab. Darunter waren ein Ring, ein Taschenmesser und eine Uhr.


Als Displaced Person in Schweden
Pang Ah-Fat überlebte die Haft im KZ und reiste nach der Befreiung 1945 als Displaced Person nach Schweden. Dort schrieb er in das Tagebuch einer Betreuerin, die er in einer Flüchtlingsunterkunft kennengelernt hatte: „Ich bin der Chinese Pang Ah-Fat aus Guangdong-Hainan. Am 5. September 1945 kam ich in Alingsås, Schweden, an. Meine liebe kleine Schwester.“ Auf dem Foto sind vermutlich er und ein unbekannter Mann zu sehen.

Verfolgung chinesischer Migrant*innen
Im Nationalsozialismus wurden chinesische Migrant*innen zunehmend wirtschaftlich diskriminiert und rassistisch verfolgt. Sie durften zum Beispiel bei Bombenangriffen keinen Schutz in Luftschutzbunkern suchen.
In einer großangelegten Razzia, der sogenannten „Chinesenaktion“ löste die Gestapo am 13. Mai 1944 das Hamburger Chinesenviertel durch Massenverhaftungen auf. Den Inhaftierten warfen sie unter anderem Spionage vor. Die Häftlinge mussten unter katastrophalen Bedingungen in Polizeigefängnissen leiden oder schwerste Zwangsarbeit verrichten. Einen Teil der festgenommenen Chines*innen ermordeten die Nationalsozialisten in Konzentrationslagern.
Bis heute keine Anerkennung der Verbrechen
Entschädigungen bekamen die chinesischen Überlebenden in der Nachkriegszeit von Deutschland keine. Es habe sich um „normales polizeiliches Vorgehen” gehandelt. Das rassistische und menschenverachtende Verhalten wurde damals nicht anerkannt. Bis heute ist wenig über die Verfolgung von Chines*innen im Nationalsozialismus bekannt.
