Im Frühjahr 1940 beschlossen die Nationalsozialisten eine Sonderaktion zur Ermordung jüdischer Patienten in Heil- und Pflegeanstalten. Fünf Frauen, die zum Teil seit vielen Jahren im Bathildisheim im nordhessischen Arolsen gelebt hatten, brachte man daraufhin in die „Landesheil- und Pflegeanstalt“ nach Gießen. Sie kehrten nie zurück.

Nur über Rosa Loeb erhielt das Bathildisheim anschließend Nachricht: sie sei in der „Irrenanstalt Cholm“ an der Ruhr gestorben. Aber der Brief vom 19.08.1941 ist eine Fälschung: Die polnische Anstalt gab es zu diesem Zeitpunkt nicht mehr. Die „Zentralstelle T4“, die die Ermordung tausender Menschen mit Behinderungen organisierte, missbrauchte die Postanschrift, um von dort aus Sterbeurkunden mit erfundenen Todesursachen an die Familien der Getöteten zu senden.

Das Bathildisheim hat nun die Akten der fünf Frauen dem ITS übergeben. „Es ist uns wichtig, dass die Unterlagen der Öffentlichkeit und Forschung zugänglich gemacht werden“, begründete Bathildisheim-Vorstand Jens Wehmeyer diesen Schritt.

ITS-Direktorin Floriane Azoulay betonte: „Für die Familien ist es ungeheuer wichtig, Leerstellen füllen zu können und die Wahrheit über das Schicksal ihrer Angehörigen zu erfahren.“ Gerade kleineren Archiven fehlt allerdings die Möglichkeit, Dokumente zu veröffentlichen. Im Rahmen des EU-geförderten Programms EHRI bietet der ITS hierbei Unterstützung an.

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